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   BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86   

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BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86 (https://dejure.org/1987,3706)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86 (https://dejure.org/1987,3706)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 (https://dejure.org/1987,3706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang - Verdrängung - Versicherunsgschutz

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 100
  • VersR 1988, 1278
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Nichterweislichkeit dieses Umstandes gehe - abweichend vom Urteil des 5a-Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. August 1987 (5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75) - zu Lasten des Klägers.

    Nach dem Urteil des 5a-Senats vom 20. August 1987 (aaO) sei der Versicherungsträger für eine mehr als zweistündige Unterbrechung des Heimweges beweispflichtig.

    Da das Berufungsgericht von der Entscheidung des BSG vom 20. August 1987 (aaO) abgewichen ist, konnte sich der Kläger im Wesentlichen darauf beschränken, die dieser Entscheidung zu Grunde liegende Argumentation wiederzugeben.

    Der Auffassung des 5a.-Senats des BSG in seinem Urteil vom 20. August 1987 (5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75), wonach der Versicherungsträger nur bei von ihm nachgewiesener Lösung des rechtlichen Zusammenhangs in Folge einer mehr als zweistündigen Unterbrechung des Heimwegs von der Entschädigungspflicht leistungsfrei werde, folgt der erkennende Senat nicht.

    Die gegenteilige Auffassung des 5a-Senats im Urteil vom 20. August 1987 (5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75), ein versicherter Weg ende erst nach einer Unterbrechung von mehr als zwei Stunden, weil sie für einen Zeitraum bis zu zwei Stunden mit der Wirkung verbunden bleibe, dass der Versicherungsschutz, der währenddessen aussetze, bei Fortsetzung des Weges wieder bestehe, trägt der rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen Unterbrechung auf der einen und der Zwei-Stunden-Grenze auf der anderen Seite nicht hinreichend Rechnung.

  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 16/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dann setzt nach Beendigung der Unterbrechung mit der Fortsetzung des Weges - trotz zeitlicher Verschiebung aus eigennützigen Gründen - Versicherungsschutz wieder ein (BSG Urteile vom 20.8.1987 - 5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100, 101 = SozR 2200 § 550 Nr. 75 S 192 und grundlegend vom 28.4.1976 - 2 RU 147/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 12; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2022, § 8 RdNr 12.37) .
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Bei dem 5b. Senat des Bundessozialgerichts wird angefragt, ob er an seiner in dem Urteil vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75) vertretenen Rechtsauffassung festhält, dass bei einer privaten Zwecken dienenden Unterbrechung des Heimwegs von der Arbeit der nach Beendigung der privaten Tätigkeit fortgesetzte Weg unter Versicherungsschutz steht, wenn sich nicht feststellen lässt, dass die Unterbrechung länger als zwei Stunden gedauert hat.

    Mit der Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 550 Abs. 1 RVO und beruft sich auf das Urteil des BSG vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75).

    Dieser hat in dem Urteil vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 = SozR 2200 § 550 Nr. 75) die (objektive) Beweislast dafür, dass eine Unterbrechung des Weges zu oder von der Arbeitsstätte länger als zwei Stunden gedauert hat und der Wegeunfallschutz dadurch endgültig verloren gegangen ist, dem Versicherungsträger auferlegt und dies damit begründet, dass es um eine anspruchsvernichtende Tatsache gehe, deren Unerweislichkeit sich zum Nachteil des Versicherungsträgers auswirken müsse.

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 16/93

    Unfallversicherung - Wegeunfall

    Die Entscheidung des BSG vom 20. August 1987 (5a RKnU 1/86 - SozR 2200 § 550 Nr. 75) bejahe die Berufsbezogenheit auch bei feststehender Unterbrechung des Heimweges von der Arbeitsstätte von über 2 Stunden bei anschließender Fortsetzung der Heimfahrt.

    Nach den tatsächlichen Feststellungen, die der vom LSG ebenfalls angezogenen Entscheidung des BSG vom 20. August 1987 (BSGE 62, 100) zugrundeliegen, hatte der Versicherte - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - den Weg von der versicherten Tätigkeit zu seiner Wohnung zwar unterbrochen; es war jedoch nicht feststellbar, ob diese nicht betriebsbedingte Unterbrechung des Heimwegs den Zeitraum von 2 Stunden überschritten hatte.

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Die vom LSG angeführte Zwei-Stunden-Grenze aus der Rechtsprechung zum dritten Ort (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 14: Fahrt zur Motorradreparatur) oder für eine Unterbrechung, die den Versicherungsschutz auf dem weiteren Weg ausschließt (vgl BSGE 62, 100, 101 f = SozR 2200 § 550 Nr. 75), kann nicht auf die Klärung einer Zuständigkeitsfrage übertragen werden.
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 20. August 1987 - 5a RKnU 1/86 - BSGE 62, 100) liege die Beweislast, dass die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit länger als zwei Stunden angedauert habe, allerdings bei der Beklagten.
  • LSG Hessen, 17.10.2007 - L 3 U 23/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das habe das Hessische Landessozialgericht (HLSG) im Urteil vom 24. Juni 1998 - L 3 U 685/96 - abweichend von der Entscheidung des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. August 1987 - 5 a RKnU 1/86 - und bestätigt durch Beschluss des 2. Senats des BSG vom 21. Januar 1999 - B 2 U 26/98 R - entschieden.

    Zwar hat der 5. Senat des BSG im Urteil vom 20. August 1987 (SozR 2200 § 550 Nr. 75) auch diesbezüglich die Beweislast beim Versicherungsträger gesehen.

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Das BSG hat den Versicherungsschutz bejaht, wenn nicht feststellbar ist, daß die Unterbrechung des Heimwegs von der Arbeit länger als zwei Stunden gedauert oder die Art der Verrichtung während der Unterbrechung den betrieblichen Zusammenhang verdrängt hatte (BSGE 62, 100).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 11/94

    Ruhestandsbeamte - Versorgungsbezüge

    Insbesondere sind diese Bezüge nicht mit dem Kindergeld nach dem BKGG vergleichbar, das eine derartige zweckgebundene Sozialleistung darstellt (BSG SozR 2200 § 180 Nrn 7 und 9; BSGE 62, 100, 108 = SozR 2200 § 180 Nr. 44).

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist schließlich darauf hinzuweisen, daß zur Klärung der rechtmäßigen Beitragshöhe allein die Anfechtungsklage genügt und es eines weiteren Antrags, die Beklagte zur Berechnung des Beitrags in zutreffender Höhe zu verpflichten, nicht bedarf (BSGE 62, 100, 102 = SozR 2200 § 180 Nr. 44).

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Zweifel gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 62, 100, 102 = SozR 2200 § 550 Nr. 75 zum Wegeunfall in der UV).
  • BSG, 21.01.1999 - B 2 U 26/98 R

    Divergenz gem § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 24.06.1998 - L 3 U 685/96

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechen - Lösung - Unterbrechungsdauer -

  • SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
  • LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 36/00

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2003 - L 3/9/6 U 152/00

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung des Unfallereignisses; Begriff des

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 1/90

    Schule; Umweg; Unfallversicherungsschutz; Weg

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